PATRICK
Diplom Pädagoge | InsoFa | Systemischer Elterncoach | Verfahrensbeistand
Über mich
Patrick Beiling
Ich bin Diplom Pädagoge mit dem Schwerpunkt Sozialpädagogik und Sozialarbeit. Nach der Beendigung meines Studiums 2012 arbeitete ich lange Jahre in der ambulanten Jugendhilfe für einen großen Mainzer Jugendhilfeträger. Dort verstärkt im Bereich des Interkulturellen Verstehens in einem Multikulturellen Team. Seit November 2023 bin ich freiberuflich für verschiedene Träger in den unterschiedlichen Bereichen der Jugendhilfe tätig.
Mein aktuelle Tätigkeit umfasst, ambulante Sozialpädagogische Familienhilfe, Erziehungsbeistandschaften, systemisches Elterncoaching (Einzeln & Gruppen) Mediation hochstrittiger Familiensysteme, InsoFa Beratungen diverser Jugendhilfeträger und die Tätigkeit als Verfahrensbeistand in Kindschaftssachen.

LEISTUNGEN
Systemisches Elterncoaching
Systemisches Elterncoaching ist eine spezialisierte Form der Beratung, die darauf abzielt, Eltern in ihrer Rolle zu stärken und ihre Erziehungskompetenzen zu fördern. Basierend auf systemischem Denken betrachtet es die Familie als ein dynamisches System, in dem Veränderungen eines Mitglieds Auswirkungen auf die gesamte Familie haben.
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Ziele des systemischen Elterncoachings:
- Stärkung der elterlichen Präsenz: Eltern sollen ihre Präsenz im Leben ihrer Kinder erhöhen und als positive Autorität wahrgenommen werden.
- Förderung der Handlungsfähigkeit: Unterstützung dabei, die eigene Handlungsfähigkeit in herausfordernden Situationen zurückzugewinnen und konstruktive Lösungen für familiäre Konflikte zu finden.
- Aufarbeitung von Hilflosigkeit: Hilfe bei der Überwindung von Gefühlen der Hilflosigkeit und Ohnmacht, die durch wiederkehrende Konflikte oder herausforderndes Verhalten der Kinder entstehen können.
Methoden des systemischen Elterncoachings:
- Ressourcenorientierung: Fokus auf die Stärken und Ressourcen der Eltern, um positive Veränderungen zu ermöglichen.
- Ganzheitliche Betrachtung: Analyse der familiären Strukturen und Beziehungen, um die Wechselwirkungen innerhalb des Systems zu verstehen.
- Gewaltloser Widerstand: Ein Ansatz, bei dem Eltern lernen, konsequent und gewaltfrei auf herausforderndes Verhalten ihrer Kinder zu reagieren.
Systemisches Elterncoaching bietet Eltern einen sicheren Raum, um ihre Herausforderungen zu reflektieren und gemeinsam mit einem Coach Strategien zu entwickeln, die das Familienleben harmonischer gestalten.
Erziehungsbeistandschaft
Die Erziehungsbeistandschaft ist eine ambulante Hilfe zur Erziehung gemäß § 30 des Achten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB VIII). Sie richtet sich an Kinder und Jugendliche, die Unterstützung bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen benötigen, und fördert ihre Verselbstständigung, wobei der Bezug zur Familie erhalten bleibt.
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Aufgaben und Ziele:
- Unterstützung bei Entwicklungsproblemen: Erziehungsbeistände helfen jungen Menschen, die Schwierigkeiten im Alltag, in der Schule oder zu Hause haben, und begleiten sie über einen längeren Zeitraum.
- Förderung der Verselbstständigung: Ziel ist es, die Eigenständigkeit des Kindes oder Jugendlichen zu stärken und ihn bei der Lösung von Konflikten mit Eltern oder im sozialen Umfeld zu unterstützen.
- Einbeziehung des sozialen Umfelds: Das Umfeld des Kindes, einschließlich der Familie, wird in die Hilfeplanung und -durchführung einbezogen, um nachhaltige Lösungen zu erreichen.
Durchführung:
Die Hilfe wird in der Regel von sozialpädagogisch ausgebildeten Fachkräften angeboten und umfasst regelmäßige Besuche sowie individuelle Unterstützung. Die Familie sollte aktiv an der Hilfe mitwirken, wobei die Dauer und Intensität der Unterstützung an die spezifischen Bedürfnisse angepasst werden.
Die Erziehungsbeistandschaft ist eine freiwillige Leistung, die auf Antrag der Sorgeberechtigten vom Jugendamt bewilligt wird. Sie dient der frühzeitigen Unterstützung und Prävention, um die Erziehungskompetenz der Eltern zu stärken und das Kindeswohl zu sichern.
Sozialpädagogische Familienhilfe
Die Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) ist eine Form der Erziehungshilfe, die Familien in belasteten Situationen unterstützt. Sie wird als freiwillige Hilfe zur Erziehung angeboten und zielt darauf ab, Familien in ihren Erziehungsaufgaben zu stärken und das Kindeswohl zu sichern.
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Aufgaben und Ziele der SPFH:
- Intensive Betreuung und Begleitung: Eine sozialpädagogische Fachkraft besucht die Familie regelmäßig zu Hause und arbeitet eng mit ihr zusammen, um Erziehungsprobleme, Alltagsherausforderungen und familiäre Konflikte zu bewältigen.
- Unterstützung bei Alltagsproblemen: Die Fachkraft hilft bei der Organisation des Haushalts, begleitet bei Behördengängen oder Arztbesuchen und bietet Unterstützung bei Erziehungsfragen.
- Förderung von Selbsthilfe: Ziel ist es, die Familie zur Selbsthilfe zu befähigen, indem Ressourcen aktiviert und Schutzfaktoren gestärkt werden. Dies umfasst die Entwicklung von Alltagsstrukturen und die Verbesserung familiärer Beziehungen.
- Krisenintervention: Bei Bedarf hilft die SPFH, Krisen zu bewältigen und erarbeitet gemeinsam mit der Familie Lösungen, um das Kindeswohl zu sichern.
Rahmenbedingungen:
- Dauer und Intensität: Die SPFH ist in der Regel langfristig angelegt und erfordert die aktive Mitarbeit der Familie. Die Intensität der Unterstützung variiert je nach Bedarf.
- Zielgruppe: Die Hilfe richtet sich an Familien, bei denen die Erziehung des Kindes oder Jugendlichen gefährdet ist oder das Kindeswohl beeinträchtigt sein könnte.
Die Sozialpädagogische Familienhilfe trägt dazu bei, die Erziehungsfähigkeit der Eltern zu stärken und die Lebensbedingungen der Kinder zu verbessern, um eine stabile und förderliche Familienumgebung zu schaffen.
InsoFa
Eine Kinderschutzfachkraft ist eine Fachperson, die im Bereich des Kinderschutzes tätig ist und verschiedene Aufgaben übernimmt, um das Wohl von Kindern und Jugendlichen zu sichern. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des § 8a des Sozialgesetzbuches VIII (SGB VIII), sind ihre Hauptaufgaben wie folgt definiert:
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- Beratung bei Gefährdungseinschätzungen: Bei Hinweisen auf eine mögliche Gefährdung des Kindeswohls berät die Kinderschutzfachkraft Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe sowie anderer relevanter Berufsgruppen. Sie unterstützt bei der Einschätzung des Gefährdungsrisikos und hilft dabei, geeignete Schutzmaßnahmen zu identifizieren.
- Prozessbegleitung: Sie begleitet den gesamten Prozess der Gefährdungseinschätzung, von der ersten Wahrnehmung eines möglichen Risikos bis hin zur Umsetzung von Schutzmaßnahmen. Dabei arbeitet sie eng mit anderen Fachkräften zusammen und fördert die Kooperation zwischen verschiedenen Institutionen.
- Vermittlung und Netzwerkbildung: Die Kinderschutzfachkraft fungiert als Bindeglied zwischen verschiedenen Akteuren im Kinderschutzsystem. Sie fördert die Zusammenarbeit und den Austausch von Informationen zwischen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Schulen, Gesundheitsdiensten und anderen relevanten Stellen.
- Schulung und Fortbildung: Sie organisiert und führt Schulungen sowie Fortbildungsmaßnahmen für Fachkräfte durch, um das Bewusstsein für Kinderschutzthemen zu schärfen und die Handlungskompetenzen im Umgang mit Verdachtsfällen zu erhöhen.
- Beratung von Berufsgruppen außerhalb der Jugendhilfe: Gemäß § 8b SGB VIII bietet die Kinderschutzfachkraft Beratung für Berufsgruppen an, die beruflich mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt stehen, wie beispielsweise Lehrkräfte, Ärzte oder Polizisten. Ziel ist es, diese Berufsgruppen im Umgang mit möglichen Kindeswohlgefährdungen zu unterstützen.
Die Rolle der Kinderschutzfachkraft ist somit essenziell für die Sicherstellung eines effektiven und kooperativen Kinderschutzes. Durch ihre vielfältigen Aufgaben trägt sie dazu bei, Risiken frühzeitig zu erkennen, angemessen zu bewerten und geeignete Schutzmaßnahmen zum Wohl des Kindes zu implementieren.
Verfahrensbeistand
Ein Verfahrensbeistand, oft als “Anwalt des Kindes” bezeichnet, ist eine im familiengerichtlichen Verfahren eingesetzte Person, die die Interessen von minderjährigen Kindern vertritt. Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) am 1. September 2009 ersetzt der Verfahrensbeistand den früheren Verfahrenspfleger.
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Aufgaben und Pflichten eines Verfahrensbeistandes:
- Feststellung des Kindeswohls: Der Verfahrensbeistand ermittelt das (wohlverstandene) Interesse des Kindes, wobei er nicht nur die geäußerten Wünsche des Kindes berücksichtigt, sondern auch objektive Gesichtspunkte des Kindeswohls einbezieht.
- Information und Aufklärung: Er informiert und klärt das Kind altersgerecht über den Gegenstand, Ablauf und möglichen Ausgang des Verfahrens auf.
- Vertretung im Verfahren: Der Verfahrensbeistand bringt die ermittelten Interessen des Kindes im gerichtlichen Verfahren zur Geltung. Er kann Anträge stellen, Rechtsmittel einlegen und nimmt an Kindesanhörungen teil.
- Gespräche mit Bezugspersonen: Je nach Einzelfall führt er Gespräche mit den Eltern und anderen Bezugspersonen des Kindes, um deren Sichtweisen zu verstehen und in das Verfahren einzubeziehen.
- Mithilfe bei einvernehmlichen Lösungen: Er wirkt am Zustandekommen einer einvernehmlichen Regelung über den Verfahrensgegenstand mit, indem er beispielsweise den Eltern die Wünsche und Bedürfnisse des Kindes übermittelt.
Qualifikationen und Auswahl:
Es ist wichtig zu betonen, dass der Verfahrensbeistand nicht der gesetzliche Vertreter des Kindes ist, sondern dessen Interessen im Verfahren vertritt und sicherstellt, dass das Kind über seine Rechte und den Verfahrensablauf informiert ist.
WS 2003/2004 – WS 2011/2012
Studium der Erziehungswissenschaft an der Johannes Gutenberg-Universität in Mainz im Pädagogischen Institut mit der Spezifikation Sozialpädagogik und Sozialarbeit, dem Wahlpflichtbereich Vorschulerziehung und den Nebenfächern Soziologie und Psychologie
01.03.2013
Diplom der Erziehungswissenschaft
Thema der Diplomarbeit: Lehren und Lernen im Handwerk – Über Wissensvermittlung und
Wissensaneignung in Handwerksbetrieben
April 2013 – November 2023
Pädagogischer Mitarbeiter der Sozialpädagogischen Einzelfallhilfen, Hilfen zur Erziehung
nach §27-31 SGB VIII für einen großen Jugendhilfeträger in Mainz
Ab November 2023
Selbstständiger Diplom Pädagoge, Flexible Ambulante Hilfen Zur Erziehung
September 2013
„Grundlagen des ressourcenorientierten Vorgehens und der Falleinordnung sowie Risikoeinschätzung im Team nach §8a SGB VIII“ nach LÜTTRINGHAUS
März 2016
„Autorität durch Beziehung“ in der Erziehungshilfe nach HAIM OMER und ARIST VON SCHLIPPE
September 2023
Systemischer Elterncoach, KASSELER INSTITUT
Juni 2024
Ausbildung zur InsoFa (Kinderschutzfachkraft), ISM gGmbH
Februar 2025
Qualifikation zum Verfahrensbeistand in Kindschaftssachen, WEINSBERGER FORUM
KONTAKT
Ich freue mich, von Ihnen zu hören.
info@patrick-beiling.de
0151 2727 1692